AVA LINDSCHAU
AGB Makler
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich
für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise
und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich
eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese
Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Information weitergegeben hat, einen notariellen Kaufvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu
entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Kollisionsklausel
Für den Fall, dass der Empfänger/Auftraggeber AGB verwendet, die von meinen AGB
abweichen, gelten allein meine AGB.
§4 Haftungsausschluß
Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine
Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der Makler daher nicht
übernehmen. Des Weiteren wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die angebotenen
Objekte nicht anderweitig verkauft werden, alle Angebote sind freibleibend.
§5 Maklerprovision
Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises oder meiner
Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht
auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen.
Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig.
§6 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger die durch mich nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bereits bekannt, so hat er mir dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch
zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils mein Nachweis als
ursächlich für den Kauf.
§7 Schriftform
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung
durch den Makler.
§8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3
Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende
Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall
für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen
treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Nebenkosten
Die Maklercourtage in Höhe von 5,95 % inkl. MwSt. übernehmen jeweils zur Hälfte der
Käufer und Verkäufer, sonstige Kosten wie Notar- und Gerichtskosten sowie
Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Käufers.
Ava Lindschau
c/o Block Services
Stuttgarter Str. 106
70736 Fellbach
​
01773684559
ava.lindschau@yahoo.com
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c Abs. 1 GewO erteilt durch das Bezirksamt Hamburg-Nord,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
USt-IdNr. DE338548402